Sehr geehrter Herr Makollus,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer politischen Arbeit.
Am 10.05.24 haben Sie um 14:58 Uhr Fragen an die „BI für die Grund- und Menschenrechte Region Kyritz“ gesendet und die BI gebeten, diese bis Montag 13.05.2024 um 12 Uhr zu beantworten. Um 18:29 Uhr stellten Sie einen „Kommentar zu Populismus in den sozialen Medien: Wegsehen ist keine Option“ in der MAZ online, in dem Sie die „BI für Grund- und Menschenrechte Region Kyritz“ im Kontext mit Populisten, Wahlplakatbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf Politiker anführen (framen) und eine AfD-Nähe des Wählerbündnisses „Bürger für Grundrechte“ mutmaßen. Um 19:58 Uhr erscheint dann der Artikel „Wie Populisten in sozialen Medien … Wahlkampf machen“, der folgende Worthülsen enthält: „Populisten, anonym, explodiert, grimmige Gesichter, orchestrierter Auftritt, Hassrede, Hatespeech, Frust, Fremdenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit, Dialog findet nicht statt, Stoßrichtung, Anleitung zum zivilen Ungehorsam, Impfgegner, rechtsextremes Spektrum, Fake, rote Linie, bekämpft, verschwörungstheoretische Inhalte, Dunstkreis der Corona-Pandemie“. Ihre „Meinung“ scheint somit schon festzustehen. Halten Sie das für ein seriöses journalistisches Vorgehen von Ihnen bzw. der Märkischen Allgemeinen Zeitung?
Trotzdem und in der Hoffnung auf eine faire, objektive Wiedergabe unserer Antworten, nehmen wir hiermit zu Ihren Fragen Stellung.
Zuerst zu unserem Selbstverständnis: Die „Bürgerinitiative für die Grund- und Menschenrechte Region Kyritz“ steht für Menschlichkeit, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Freiheit, Frieden und das Grundgesetz. Wir sind parteiunabhängig, wenden uns gegen jede Diskriminierung und wollen einen Beitrag zur Überwindung der Spaltung der Gesellschaft leisten, insbesondere hier in der Kyritzer Region. Unsere Ziele sind die Wiederherstellung und der Einhalt unserer Grund- und Menschenrechte sowie die Aufarbeitung der Krise der letzten vier Jahre. Wir setzen uns für den Frieden und Diplomatie und gegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete ein.
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier hat im Vorwort zum Grundgesetz die Bürger zum Engagement für das Grundgesetz aufgefordert und formuliert: „Wer die grundrechtlichen Absicherungen im Rücken hat, der kann sich ohne Furcht und voller Vertrauen engagieren und so die demokratische Grundordnung beeinflussen“ (Vorwort GG, Ausgabe 2020). Das tun wir als BI seit vier Jahren und versuchen „Einfluss auf die politische Meinungsbildung in der Region„ zu nehmen. Sich als Wählergruppe in die Politik einzubringen ist eine weitere Form, sich für die Demokratie zu engagieren, zu der wir uns entschlossen haben.
Der von Ihnen benannte WhatsApp-Kanal „Kyritz steht auf für die Zukunft“ ist eines unserer Medien, mit denen wir seit dem 15. April 2024 an die Öffentlichkeit gehen und „Wahlwerbung“ betreiben. Er wurde uns von einem Zusammenschluss von Handwerkern, Bauern und Unternehmern aus Kyritz zur Verfügung gestellt. Als neue und unabhängige Wählergruppe steht uns kein Budget für klassische Wahlwerbung, wie sie von den etablierten Parteien praktiziert wird, zur Verfügung.
Wir erhalten viel Zustimmung für unser gesellschaftspolitisches Engagement. Andererseits ist uns klar, dass nicht jeder die Ansichten der „Bürger für Grundrechte“ teilt. Wir verweisen deshalb auf Artikel 5 des Grundgesetzes und begrüßen jeden wertschätzenden Dialog.
Unter diesem Aspekt ist auch unsere umfangreiche Korrespondenz mit der Kyritzer Bürgermeisterin zu verstehen.
Es geht dabei aktuell um Werbeplakate für eine „Kundgebung für Demokratie und Freiheit, gegen Faschismus und Hass“, die im Januar 2024 in den amtlichen kommunalen Informationskästen der Stadt und in allen Ortsteilen aufgehängt wurden und den Hashtag #NOAFD trugen. Außerdem wurde diese parteipolitische Aussage auch auf der Webseite der Stadt Kyritz sowie der Facebook-Seite der Stadt gepostet. Damit wurde amtlich suggeriert, dass jeder „gute“ Kyritzer gegen die AfD zu sein hat. Die Bürgermeisterin verstößt mit der von ihr angewiesenen Werbung für die Kundgebung vom 29. Januar 2024 unmissverständlich gegen den Paragrafen 33 des „Beamtenstatutengesetzes“, dem sie als Beamtin auf Zeit aber verpflichtet ist. Des Weiteren verstößt sie gegen Artikel 3 des GG (Gleichheitsgrundsatz, Antidiskriminierungsgrundsatz). Der eindeutig formulierte Absatz 1 des § 33 Beamtenstatutengesetzes lautet: